FG Düsseldorf: Kosten für die notwendige Einrichtung einer Wohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung
Das FG Düsseldorf hat aktuell entschieden, dass die Kosten für die notwendige Einrichtung der Wohung im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung nicht zu den Unterkunftskosten gehören.
Ihr Abzug ist damit nicht auf 1.000 EUR im Monat begrenzt.
Eine andere Auffassung hierzu vertritt das BMF mit Schreiben vom 24.10.2014 (hier Rn 104).
Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen zu den im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ansetzbaren Werbungskosten jederzeit zur Verfügung.