FG Düsseldorf: Kosten für die notwendige Einrichtung einer Wohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung

Das FG Düsseldorf hat aktuell entschieden, dass die Kosten für die notwendige Einrichtung der Wohung im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung nicht zu den Unterkunftskosten gehören.
Ihr Abzug ist damit nicht auf 1.000 EUR im Monat begrenzt.
Eine andere Auffassung hierzu vertritt das BMF mit Schreiben vom 24.10.2014 (hier Rn 104).
Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen zu den im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ansetzbaren Werbungskosten jederzeit zur Verfügung.
 
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.