FG Nürnberg: Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte eines Arbeitnehmers

Entscheidungen des FG Nürnberg zur Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte bei einem Arbeitnehmer:

Der Werbungskostenabzug für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wird über die Entfernungspauschale geregelt. Die Entfernungspauschale beträgt für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte 0,30 €. Erste Tätigkeits-stätte eines Arbeitnehmers ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Die Zuordnung wird durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie entsprechende Absprachen und Weisungen bestimmt.

Das Finanzgericht Nürnberg (FG Nürnberg, Urt. v. 13.05.2016, 4 K 1536/15, (rkr.), EFG 2016, S. 1240, LEXinform 5019175) hat zur Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte bei Lkw-Fahrern eine Entscheidung getroffen:

Ein Lkw-Fahrer hatte keine erste Tätigkeitsstätte, weil er täglich unterschiedliche Einsatzorte anzufahren hatte. Er musste aber arbeitstäglich den Betriebssitz seines Arbeitgebers zur Abholung und Rückgabe des Lkw aufsuchen. Seine Fahrtkosten zum Firmensitz sind in diesem Fall nur mit der Entfernungs- pauschale zu berücksichtigen.

Anders lautete die Entscheidung des Finanzgerichts Nürnberg (FG Nürnberg, Urt. v. 08.07.2016, 4 K 1836/15, (rkr.), EFG 2016, S. 1692, LEXinform 5019350) im Fall eines Vorarbeiters.

Dieser suchte nur einmal in der Woche den Betriebssitz des Arbeitgebers auf, um dort berufliche Tätigkeiten auszuüben. An den anderen Arbeitstagen war er auf verschiedenen Baustellen tätig, die er täglich direkt von seiner aus Wohnung anfuhr. In diesem Fall sind die Fahrtkosten nicht mit der Entfernungspauschale, sondern nach Reisekostengrundsätzen (0,30 € je gefahrenen Kilometer, d. h. für Hin- und Rückfahrt) zu berücksichtigen.

 

Bei Fragen zu den berücksichtigungsfähigen Aufwendungen im Rahmen Ihres Werbungskostenabzugs stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite.

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