Erhöhung der Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter
Erhöhte Abschreibung für GWG beschlossen (Bundesrat)
Der Bundesrat hat am 02.06.2017 dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen zugestimmt (BR-Drucks. 366/17 (Beschluss)). Damit wird u.a. ab 2018 die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 800 erhöht.
Die Regelung war im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens neu mit aufgenommen worden (vgl. u.a. BT-Drucks. 18/12128):
Erhöhung der Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter: Die Sofortabschreibung soll von bisher 410 € auf 800 € angehoben werden, § 6 Absatz 2 Satz 1 EStG-E. Zudem soll die untere Wertgrenze zur Bildung eines Sammelpostensvon 150 € auf 250 € angehoben werden, § 6 Absatz 2a Satz 1 und Satz 4.
Die neuen Wertgrenzen sollen erstmals bei Wirtschaftsgütern anzuwenden sein, die nach dem angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden, § 52 Abs. 12 Satz 3 und 5 EStG-E.Angewendet werden sollen die neuen Wertgrenzen auf nach dem angeschaffte Wirtschaftsgüter.