Erhöhung der Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter

Erhöhte Abschreibung für GWG beschlossen (Bundesrat)

Der Bundesrat hat am 02.06.2017 dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen zugestimmt (BR-Drucks. 366/17 (Beschluss)). Damit wird u.a. ab 2018 die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 800 erhöht.

Die Regelung war im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens neu mit aufgenommen worden (vgl. u.a. BT-Drucks. 18/12128):

Erhöhung der Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter: Die Sofortabschreibung soll von bisher 410 € auf 800 € angehoben werden, § 6 Absatz 2 Satz 1 EStG-E. Zudem soll die untere Wertgrenze zur Bildung eines Sammelpostensvon 150 € auf 250 € angehoben werden, § 6 Absatz 2a Satz 1 und Satz 4.

Die neuen Wertgrenzen sollen erstmals bei Wirtschaftsgütern anzuwenden sein, die nach dem  angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden, § 52 Abs. 12 Satz 3 und 5 EStG-E.Angewendet werden sollen die neuen Wertgrenzen auf nach dem  angeschaffte Wirtschaftsgüter.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.